Förderungen

Das Land Salzburg übernimmt das Schulgeld in der SOB!


Hier finden Sie weitere Informationen, nützliche Links und Formulare zum Thema Förderungen:

Ausbildungszuschuss

Wenn Sie keine AMS-Leistungen beziehen, erhalten Sie einen monatlichen Ausbildungszuschuss zur Unterstützung für alle Ausbiildungsrichtungen in der SOB (also Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbelgeitung und Familienarbeit). Je nachdem, ob die Ausbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolviert wird, erhalten Sie € 600,- oder 400,- für die jeweilige Dauer der Ausbildung ab dem             1. Semester! Weitere Infos direkt bei uns in der Schule oder bei der AK Salzburg.

Fachkräftestipendium

Wird gewährt, wenn man eine Ausbildung in einem Mangelberuf machen möchte. Wichtig ist, dass man sich VOR Ausbildungsbeginn mit dem AMS in Verbindung setzt. Alle Infos finden Sie hier auf der Seite des AMS.

NEU: Seit 1. Juli 2024  befindet sich das Kolleg für Sozialpädagogik auf der Liste der geförderten Ausbildungen.

Pflegestipendium

Eine Initiative der Bundesregierung und des AMS, die seit 1. Jänner 2023 die Existenzsicherung während der Ausbildung u.a. in Pflege- und Sozialberufen garantiert. Das sind derzeit ca. € 1.536,- monatlich.

Voraussetzungen:

- Mindestalter 20 Jahre (d.h. das Ende der Ausbildungspflicht liegt mindestens 2 Jahre zurück)

- oder es bestehen Ansprüche aus dem Arbeitslosengesetz

- Erfüllung der Voraussetzung für die Ausbildung (bestandene Aufnahmeprüfung)

- Vereinbarung mit dem AMS VOR Ausbildungsbeginn.

Weitere Infos: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und direkt beim AMS Salzburg

 
Arbeitsstiftungen

Dienen der beruflichen Neuorientierung oder einer Höherqualifizierung von arbeitslosen Personen. Kontaktieren Sie die Salzburger Arbeitsstiftung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialberufe -PGS oder die Implacementstiftung für berufliche Qualifizierung.

 
Salzburger Bildungsscheck

Das Land Salzburg fördert berufsorientierte Weoterbildungen oder Ausbidungen, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder für eine Umschulung geeignet sind. Weitere Infos direkt beim Land Salzburg.

 
Weiterbildungsgeld

Wurde mit dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart, erhalten Sie vom AMS Weiterbildungsgeld, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Infos direkt beim AMS.

 
Bildungsteilzeit

Ermöglicht eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden. Weitere Infos direkt bei der AK Salzburg.

Schule für Sozialbetreuungsberufe & Kolleg für Sozialpädagogik