Fach-Sozial-Hilfe & Heim-Hilfe
Ausbildungsform
Berufsbegleitende Ausbildung ab 17 Jahren
Nächster Beginn: September 2026
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung zur Fach-Sozial-Hilfe qualifiziert Frauen und Männer mit und ohne Behinderungen für unterstützende Tätigkeiten im Feld der Sozial-Betreuung.
Die Fach-Sozial-Hilfe ist ein Hilfs-Beruf für Menschen, die gerne im Sozial-Bereich mit Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten möchten.
Die Heim-Hilfe ist für Menschen geeignet, die im haus-wirtschaftlichen Dienst in Einrichtungen der Langzeit-Pflege oder in mobilen Einrichtungen arbeiten möchten.
Die Ausbildung ist auch für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten geeignet.
Berufsfeld
Fach-Sozial-Helfer:innen leisten unterstützende Dienste im Berufsfeld der Sozial-Betreuung.
Sie unterstützen beispielsweise Fach-Sozialbetreuer:innen und Diplom-Sozialbetreuer:innen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung bei ihrer Tätigkeit in den zentralen Lebensfeldern von Menschen mit Behinderung wie Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Freizeit und Bildung.
Heim-Helfer:innen unterstützen betreuungs-bedürftige Personen bei der Haushalts-Führung und den Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne der Hilfe zur Selbst-Hilfe.
Heim-Helfer:innen arbeiten im Team mit der Haus-Kranken-Pflege und den Angehörigen der mobilen Dienste.
Umfang und Dauer der Ausbildung
Dauer: 2 Jahre mit 2 Schultagen pro Woche
Theorie: 48 SWS (Semester-Wochen-Stunden)
Praktikum: 640 Stunden
Praktikum
640 Stunden in 2 Jahren
in 2 verschiednene Bereichen (Langzeit-Pflege und Behinderten-Betreuung)
Abschluss
Fach-Sozial-Hilfe: Fach-Prüfung
Heim-Hilfe: positive Absolvierung des 4. Semesters, positive UBV-Prüfung (Unterstützung bei der Basis-Versorgung) und postive Absolvierung der Heimhilfe-Praktika
Besonderheiten
Die Ausbildung startet alle 2 Jahre.
Nächster Ausbildungs-Start: September 2026
- Leichter Schul-Einstieg
- Die Lern-Unterlagen sind in einfacher Sprache
- Es unterrichten 2 Lehr-Personen
- Es gibt Übungs-Unterricht
- Das Praktikum wird begleitet
Kosten
Das Schulgeld wird vom Land Salzburg übernommen.
Aufnahme-Voraussetzungen
- Positiver Pflicht-Schul-Abschluss oder Teil-Lehr-Abschluss oder positiv absolvierter Vorbereitungs-Lehrgang.
- Positiv absolviertes Aufnahme-Verfahren